Güsener HC

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Hygienekonzept

Kategorie Allgemein

    Folgendes Hygienkonzept bezieht sich auf die Hallenbenutzung
    „Elbe-Havel-Sporthalle in Güsen“

    Gemäß § 2 Abs. 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist jede Person dazu angehalten, physisch-sozialen Kontakt zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Grundsätzlich sollten nicht mehr als zehn Personen gleichzeitig zusammentreffen. Hiervon kann gemäß § 2 Abs. 3 im Zuge von Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie z. B. Meetings, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen oder Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen abgesehen werden.
    Die Durchführung einer Veranstaltung, welche über den Rahmen einer privaten Feier hinausgeht, erfordert gemäß § 2 Abs. 3 der 7. SARS-CoV-2-EindV ein Hygienekonzept des Veranstalters.

    1. In der Sportstätte ist die Anzahl der teilnehmenden Personen auf 80 begrenzt. Hier sind die Besucher bzw. Zuschauer, nicht jedoch das von Veranstalter eingesetzte Personal, inbegriffen.

    2. Während der des Aufenthalts in der Sportstätte ist es Pflicht ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

    3. Der Ein- und Ausgang, sowie der Zugang zu den Verpflegungsstationen ist mittels eines Einbahnstraßensystems geregelt, sodass hier der Mindestabstand durchgängig gewährleistet wird.

    4. Vor Beginn der Veranstaltung werden sämtliche anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste erfasst, welche mindestens folgende Angaben enthält:
    - Vor- und Familienname
    - vollständige Anschrift
    - Telefonnummer

    5. Um Ansammlungen von mehr als 10 Personen zu vermeiden (z.B. beim Einlass zur Sportstätte), werden entsprechende Abstandsmarkierungen vorgenommen.

    6. Das Bedienen an der Verpflegungsstationen erfolgt ausschließlich mit Handschuhen und
    einer Mund-Nasen-Bedeckung. Weiterhin wird das Bedienen und das Abkassieren separiert.

    7. Die Reinigung des Toilettenbereichs erfolgt in regelmäßigen Abständen.

    8. Informationsaushänge zu den derzeit geltenden Hygieneabstands, sowie zu den Abstandsregelungen sind an geeigneten Orten angebracht. Weiterhin wird vor Beginn, sowie während der Veranstaltung mittels Durchsagen auf die Regelungen hingewiesen.

    9. Nach jedem Spiel wird die Sportstätte geräumt und es erfolgt eine Desinfizierung der Bänke und Geländer.

    Im Falle von Zuwiderhandlungen sind die Personen auf das Fehlverhalten hinzuweisen und ggf. unverzüglich von der Veranstaltung auszuschließen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen Bretschneider
    -Vorsitzender des Güsener HandballClubs e.V.

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